Bildungsurlaub bietet eine einmalige Chance zur persönlichen Weiterbildung. Er schafft neue berufliche Chancen, erweitert Horizonte und macht Lust auf lebenslanges Lernen. Die vhs Arnsberg/Sundern ist anerkannte Einrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW und bietet drei- bis fünftägige Bildungsurlaubs-Seminar in den verschiedenen Fachbereichen an. 

Bei Fragen zu Beantragung, Anmeldung und Kursinhalten melden Sie sich gern: bildungsurlaub(at)vhs-arnsberg-sundern.de.

Was ist Bildungsurlaub?

In 14 der 16 deutschen Bundesländer gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer:innen. Das ist eine besondere Form des bezahlten Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Das heißt, Ihr Arbeitgeber zahlt während Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung das übliche Gehalt. Die Seminarkosten tragen in der Regel Sie selbst. Bis zu 5 Tage Freistellung stehen Ihnen für entsprechend anerkannte Seminare zu, jedes Jahr und zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch. Der Inhalt der Weiterbildung muss dabei nicht unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Geregelt werden die Bestimmungen zu Bildungsurlauben in den Gesetzen der jeweiligen Bundesländer. In NRW ist das das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). 

Ihr Weg zum Bildungsurlaub

  • Suchen Sie sich frühzeitig ein Seminar aus unserem Programm aus, das Sie interessiert. Alle Seminare auf dieser Seite sind in NRW und verschiedenen weiteren Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt, können aber auch unabhängig davon besucht werden.
  • Melden Sie sich als Interessent:in zu dem Seminar an: Wir reservieren Ihnen dann einen Platz, informieren Sie darüber, ob die Veranstaltung in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist oder kümmern uns möglichst um eine Anerkennung. Es gelten für Sie die gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes, in dem Ihr Arbeitsplatz liegt.
  • Sie erhalten von uns Seminarunterlagen, die einen inhaltlichen Ablaufplan und eine Ankennungsbescheinigung enthalten. Mit diesen Unterlagen stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Freistellung zum Bildungsurlaub. Bitte beachten Sie, dass je nach Bundesland eine Antragsfrist von mindestens 4 bis 6 Wochen gilt.
  • Sobald feststeht, dass Sie am Seminar teilnehmen können, melden Sie sich fest hierzu an. Und wenn alles nach Plan läuft, freuen wir uns, Sie zu Ihrem Bildungsurlaub in einem der Tagungshäuser unserer vhs zu begrüßen.
  • Zum Abschluss des Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Haben Sie Fragen rund um Ihre Bildungsurlaubs-Ansprüche oder können wir Sie bei Ihrem Antrag unterstützen? Sprechen Sie uns gerne an.

An- und Abmeldung

Für alle Seminare benötigen wir eine schriftliche oder telefonische Anmeldung (s. „Ihr Weg zum Bildungsurlaub“).  Am einfachsten ist die Anmeldung über unsere Website. Nach Ihrer Registrierung senden wir Ihnen ein Anmeldeformular zu, mit dem Sie sich einen Platz im Seminar sichern können. Falls Sie ein Seminar im Rahmen Ihres Anspruchs auf Bildungsurlaub besuchen wollen, beantragen Sie mithilfe der zugesandten Unterlagen frühzeitig Ihre Freistellung beim Arbeitgeber. Die Fristen bei Abmeldung richten sich nach den Stornobedingungen im jeweiligen Seminarhaus. Stornierungen von Veranstaltungen im Sport- und Tagungszentrum des Landessportbundes in Sundern-Hachen (LSB), im Naturhotel Steinbergs Wildewiese und im Hotel Gut Funkenhof sind bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei; bei Stornierungen innerhalb von weniger als 28 Tagen bis zum Beginn des Seminars fallen 100 % der Unterrichtsgebühren, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von  20 € sowie die Stornogebühren des jeweiligen Tagungshotels für Unterbringung und Verpflegung an. Bei Stornierungen in anderen Tagungshäusern gelten die Stornobedingungen auf dem Anmeldeformular. Sollte ein:e Ersatzteilnehmer:in durch den oder die Teilnehmer:in vermittelt werden, fällt lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 € an. Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Seminarzusage oder bei Ausfall der Veranstaltung eine Absage. 

Kosten und Zahlung

Das Seminarentgelt umfasst Unterrichtsgebühr und -materialien und, sofern ausgewiesen, auch Verpflegung sowie ggf. Übernachtungen im Einzel- oder Doppelzimmer. Das Entgelt wird nach Beginn des Seminars automatisch per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.

Kursangebote / Kursdetails

Minitrampolin und Klang - Schwingen in Balance

Es heißt, wir können 100 Jahre alt werden, wenn wir etwas dafür tun. Ein Minitrampolin ist vielleicht das beste und angenehmste Gerät, um Körper und Geist in Balance zu bringen. Eine Nasa-Studie zeigte bereits 1980, dass Trampolinspringen dreimal ergiebiger ist als Joggen. Mit 10 Minuten Trampolinspringen erreichen Sie so viel wie mit 30 Minuten Laufen. Das reicht durchschnittlich aus, um sich bis ins hohe Alter fit zu halten. Die Muskulatur wird aufgebaut und die Haut gestrafft. Das Training auf dem Minitrampolin ist außerdem ein gutes Mittel gegen schlechte Stimmungen und für gute Laune. Leicht und beschwingt erlernen wir ein Training für 10 Minuten, das danach selbst regelmäßig geübt werden kann. Außerdem erleben wir die entspannende Wirkung von Gong und Klangschalen. Achtsam kommen wir mit unserem Körper und unseren Empfindungen in Kontakt. Körperliche Fitness und gute Laune durch Trampolinspringen, Entspannung und Achtsamkeitsübungen mit Klang sind ideale Möglichkeiten der Gesundheitsprävention. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, neugieriger Anfängergeist ist ausdrücklich erwünscht. Das vermittelte Wissen und erlernte Techniken lassen sich gut in den Alltag integrieren.

Status: Plätze frei

Kursnr.: AF301-809

Beginn: So. 15.11.2026, 10:00 - 17:00 Uhr

Dauer: 1

Kursort: Arnsberg, Peter Prinz Bildungshaus, Ehmsenstr. 7

Gebühr: 66,00 €

Material: Bitte bequeme Sportkleidung, warme Socken, Isomatte, Kissen und Decke mitbringen.

Arnsberg, Peter Prinz Bildungshaus, Ehmsenstr. 7 Ort in Google Maps öffnen
Termine zum diesen Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
15.11.2026
Uhrzeit:
10:00 - 17:00 Uhr
Wo:
Arnsberg, Peter Prinz Bildungshaus, Ehmsenstr. 7



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