Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung
In Kooperation mit dem SkF Hochsauerland
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind Willenserklärungen und ermöglichen ein hohes Maß an Selbstbestimmung für den Fall, dass wir bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall versorgt werden müssen. Die Vorsorgevollmacht hilft, Behördenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten und auch Gesundheitsangelegenheiten vorsorglich zu regeln und kann eine rechtliche Betreuung vermeiden. Für den Fall einer notwendigen Betreuerbestellung kann in einer Betreuungsverfügung eine Person benannt werden. In der Patientenverfügung steht die medizinische Versorgung im Vordergrund, so dass Sie selbstbestimmt konkrete Lebens- und Behandlungssituationen durchsetzen können.
Status: Plätze frei
Kursnr.: AF103-205
Beginn: Mo. 12.10.2026, 18:00 - 19:30 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Neheim Möhnepark, Werler Str. 2A
Gebühr: entgeltfrei
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Datum:
12.10.2026
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Uhrzeit:
18:00 - 19:30 Uhr
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Wo:
Neheim Möhnepark, Werler Str. 2A
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